Behinderte und ALG II (Deutschland)
Behinderte haben, wenn sie arbeitslos werden, fast immer noch mehr Probleme als andere Erwerbslose. Sofern sie nur drei Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen, erhalten sie Leistungen nach SGB II und nicht nach SGB XII.
Dabei interessiert es den Gesetzgeber nicht, dass es solche "Drei-Stunden-Arbeitsplätze" so gut wie gar nicht gibt. Die Leistungen nach SGB II sind zum Teil weniger umfassend als die nach SGB XII. So müssen Behinderte um die Zusatzleistungen, die dem Ausgleich ihrer Behinderung dienen, oft erbittert in langwierigen Prozessen kämpfen.
In einem Newsletter meines Forums Aktive Erwerbslose in Deutschland habe ich mich ausführlich mit der Problematik befasst.
Vielleicht ist auch der eine oder andere hier betroffen oder kennt jemand, der mit diesen Problemen kämpft. Hier kommt Ihr
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LG Quirie
Man sollte gar nicht glauben, wie gut man auch ohne die Erfindungen des Jahres 2500 auskommen kann.
Kurt Tucholsky