Zitat:Chris 2010
Wenn der Wert bzw. Beleihungswert des Reihenhauses nicht niedriger ist ans Eure heutige Restschuld, könnt Ihr den Kredit evtl. gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr einfach auf das Reihenhaus übertragen.
Das bedeutet allerdings, dass Ihr bei der Bank bleiben müsst, bei der die Finanzierung Eurer Wohnung noch läuft.
Vielleicht möchtet Ihr aber ein günstigeres anderes Angebot wahrnehmen. Das kann sich, wenn nur noch eine kurze Restlaufzeit des Kredites für die Wohnung gegeben ist und nur noch wenige Vorfälligkeitszinsen anfallen auch rechnen.
In jedem Fall kommt es darauf an, alle Kosten sorgfältig zu ermitteln. Und ich würde mir mehrere Angebote verschiedener Banken einholen. So kann man mit den Banken besser über einen Zinssatz verhandeln. Die haben durchaus einen gewissen Spielraum.
Und wie Chris 2010 sagt, die Nebenkosten werden oft unterschätzt. Auch die Notarkosten müsst Ihr einkalkulieren und die beim Grundbuchamt anfallenden Gebühren. Und die Kosten, die durch Grundbuchlöschungen bezüglich Eurer Wohnung anfallen. Ihr seid nämlich zur lastenfreien Übertragung auf den Käufer verpflichtet, und deshalb gehen diese Kosten zu Euren Lasten.
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LG Quirie
Man sollte gar nicht glauben, wie gut man auch ohne die Erfindungen des Jahres 2500 auskommen kann.
Kurt Tucholsky